Bundesförderung für „Betriebliches Mobilitätsmanagement"
Der vierte Förderaufruf zur Bundesförderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ mit dem Schwerpunkt „Innovationsförderung“ ist erfolgt.
Gefördert werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel innovative und umfassende Konzepte zum betrieblichen Mobilitätsmanagement, die einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Förderanträge können bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden.
Hier erfahren Sie alle Einzelheiten!
Was bisher geschah
Die Förderung des "Betrieblichen Mobilitätsmanagements" erfolgte in gestaffelten Ausrufen und startete am 2. Mai 2023 mit der Breitenförderung, die sich auf die Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen bezog. Es folgte die Förderung mit dem Schwerpunkt „Initialförderung“. Hier wurden Projekte unterstützt, die durch die Entwicklung eines professionellen Standortkonzeptes zum betrieblichen Mobilitätsmanagement indirekt zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen.
Nun geht die Bundesförderung in die letzte Runde.
Was und wer wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich Unternehmen jeder Größe, die ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen wollen und erste Konzepte vorbereitet bzw. angedacht haben. Die Förderung stütz die Umsetzung der Mobilitätskonzepte und rückt die Umsetzungsphase in den Fokus. Idealerweise besteht ein umfassendes Konzept aus verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern, die das Mobilitätsmanagement ganzheitlich in das Unternehmen integrieren und wichtige Impulse für anwendungs- und zukunftsorientierte Lösungen schaffen.
Dazu gehören u. a. die Zusammenarbeit mit lokalen Mobilitätsanbietern oder der Kommune im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung, Lösungsansätze zur Prozessinnovation wie nutzerorientierte Einführungsprozesse neuer Mobilitätsangebote oder auch Konzepte zu digitalen Innovationen wie dem Abbau von Nutzungsbarrieren. Falls noch kein Konzept besteht, Sie aber die Förderung in Anspruch nehmen möchten, unterstützen wir Sie kurzfristig bei der Skizzierung geeigneter Mobilitätsmaßnahmen zur Umsetzung.
Gegenstand der Förderung sind folgende Themenbereiche:
- Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre
- Flottenmanagement und -umbau
- Dienstreisen und Werksverkehre
- Kunden- und Besucherverkehre
In welchem Umfang finden die Förderungen statt?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu bestimmten Ausgaben gewährt. Bei der Förderung von Innovationen wird die Unterstützung teilweise finanziert – in einigen Fällen wird auch ein Festbetrag ausgehandelt. Um berücksichtigt zu werden, müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 200.000 Euro betragen. Kleinere Projekte werden im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefördert.
Die Förderung ist anteilig wie folgend:

So können wir Sie dabei unterstützen
Sie möchten ein umfassendes Mobilitätsmanagement bei sich im Unternehmen implementieren und benötigen dabei Unterstützung? Unsere Fachexpert:innen sind für Sie da:
- Skizzieren geeigneter Mobilitätsmaßnahmen zur Umsetzung
- Begleitung bei der Ausschreibung
- Unterstützung bei der Umsetzungsphase
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