EU Taxonomie in der Immobilienwirtschaft
Die EU-Taxonomie-Verordnung klassifiziert nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, um Finanzströme in grüne Investitionen zu lenken. Das Ziel ist es, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Nachhaltigkeit wird anhand klarer Kriterien und Messgrößen bewertet. Drees & Sommer unterstützt seine Kunden dabei, die EU Taxonomie in der Immobilienwirtschaft zu etablieren und zu erfüllen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Regelwerk zur Definition von Nachhaltigkeit. Als eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU trägt sie dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken.
Die EU-Taxonomie stellt dabei ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Investoren erkennen anhand der klaren Kriterien und genauen Messgrößen des Regelwerks, ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet – oder eher nicht. Ziel dieses Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums: Bis zum Jahr 2050 soll Europa klimaneutral werden.
Als ökologisch nachhaltig gilt eine Wirtschaftstätigkeit, wenn diese:
- einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der definierten Umweltziele leistet
- dabei nicht eines oder mehrere der Umweltziele erheblich beeinträchtigt
- dabei ein Mindestmaß/-schutz in Bezug auf Menschenrechte ausgeübt wird
- den in der EU-Verordnung festgelegten technischen Bewertungskriterien entspricht
Auswirkungen auf den Immobiliensektor
Die EU Taxonomie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienbranche. Als eine der größten Wirtschaftssektoren ist die Immobilienbranche für rund ein Drittel der deutschlandweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und trägt damit eine hohe gesellschaftliche Verantwortung.
Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften ist somit in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft eine dringende Notwendigkeit. Die Folge: Maßnahmenkataloge und Nachhaltigkeitszertifizierungen für den Bestand und Neubau.
Immobilienunternehmen, die als nachhaltig eingestuft werden, werden voraussichtlich Zugang zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten haben, da Investoren zunehmend auf nachhaltige Investitionen setzen.
EU Taxonomie-Verifikation
Damit das nächste Bauprojekt den Anforderungen der EU-Taxonomie entspricht und als nachhaltig eingestuft wird, haben wir ein dreistufiges Vorgehen zur EU-Verifikation entwickelt:
Unsere Leistungen:
- Aufzeigen politischer Rahmenbedingungen zur EU-Taxonomie
- Aufstellen von EU-Taxonomie-Kriterien für das Neubauprojekt
- Ermittlung erforderlicher Maßnahmen und Dokumente unter Einbezug der gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen
- Finalisieren der Kriterien und weitere Konkretisierung sowie Zusammenstellung der Anforderungen an die Nachweisdokumentation
Unsere Leistungen
- Erstellen einer Liste mit notwendigen Unterlagen für das Assessment und die Nachweisführung (Pflichtenheft)
- Einmaliges Prüfen des Unterlagenpakets pro Meilenstein
- Bereitstellen einer kommentierten Checkliste zur Einhaltung der Taxonomie-Kriterien
- Regelmäßige Termine mit dem Auftraggeber zur Besprechung der Ergebnisse
Unsere Leistungen
- Begleitung des Kunden bei der Anmeldung zum ESG-Verifizierungsprozess über die DGNB
- Zusammenstellen der benötigten Unterlagen zur Einreichung für die ESG-Verifizierung
- Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle der DGNB bei etwaigen Rückfragen