EU Taxonomie in der Immobilienwirtschaft
Die EU-Taxonomie-Verordnung klassifiziert nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, um Finanzströme in grüne Investitionen zu lenken. Das Ziel ist es, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Nachhaltigkeit wird anhand klarer Kriterien und Messgrößen bewertet. Drees & Sommer unterstützt seine Kunden in der Immobilienwirtschaft dabei, die Vorgaben der EU-Taxonomie zu erfüllen. Wir führen einen Soll-Ist-Abgleich durch und leiten Maßnahmenpakete für unsere Kunden ab.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Regelwerk zur Definition von Nachhaltigkeit. Als eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU trägt sie dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken.
Die EU-Taxonomie stellt dabei ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Investoren erkennen anhand der klaren Kriterien und genauen Messgrößen des Regelwerks, ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet. Ziel dieses Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums: Bis zum Jahr 2050 soll Europa klimaneutral werden.
Als ökologisch nachhaltig gilt eine Wirtschaftstätigkeit, wenn diese:
- einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der definierten Umweltziele leistet
- dabei nicht eines oder mehrere der Umweltziele erheblich beeinträchtigt
- dabei ein Mindestmaß/-schutz in Bezug auf Menschenrechte ausgeübt wird
- den in der EU-Verordnung festgelegten technischen Bewertungskriterien entspricht
Auswirkungen auf den Immobiliensektor
Die EU-Taxonomie wirkt sich deutlich auf die Immobilienbranche aus. Als eine der größten Wirtschaftssektoren verursacht die Immobilienbranche rund ein Drittel der deutschlandweiten Treibhausgasemissionen und trägt damit eine hohe gesellschaftliche Verantwortung.
Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften ist somit in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft dringend notwendig. Maßnahmenkataloge und Nachhaltigkeitszertifizierungen für den Bestand und Neubau sind gefragt.
Als nachhaltig eingestufte Immobilienunternehmen haben voraussichtlich besseren Zugang zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten. Denn Investoren setzen zunehmend auf nachhaltige Investitionen.
EU Taxonomie-Verifikation
Damit Ihr nächstes Bauprojekt den Anforderungen der EU-Taxonomie entspricht und als nachhaltig eingestuft wird, haben wir ein dreistufiges Vorgehen zur EU-Verifikation entwickelt:
Unsere Leistungen:
- Aufzeigen politischer Rahmenbedingungen zur EU-Taxonomie
- Aufstellen von EU-Taxonomie-Kriterien für das Neubauprojekt
- Ermitteln erforderlicher Maßnahmen und Dokumente unter Einbezug der gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen
- Finalisieren der Kriterien und weiteres Konkretisieren sowie Zusammenstellen der Anforderungen an die Nachweisdokumentation
Unsere Leistungen
- Erstellen einer Liste mit notwendigen Unterlagen für das Assessment und die Nachweisführung (Pflichtenheft)
- Einmaliges Prüfen des Unterlagenpakets pro Meilenstein
- Bereitstellen einer kommentierten Checkliste zur Einhaltung der Taxonomie-Kriterien
- Regelmäßige Termine mit dem Auftraggeber zur Besprechung der Ergebnisse
Unsere Leistungen
- Begleiten des Kunden bei der Anmeldung zum ESG-Verifizierungsprozess über die DGNB
- Zusammenstellen der benötigten Unterlagen zur Einreichung für die ESG-Verifizierung
- Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle der DGNB bei etwaigen Rückfragen