Dreso Contact

ESG-Beratung-und-Management

„Environmental, Social, Governance“ – kurz ESG – steht für eine ganzheitliche Wirtschaftspraxis. Diese misst und bewertet über ökonomische Größen hinaus die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt, auf das Miteinander der Menschen und auf die Unternehmensführung. Dadurch minimiert ESG Zukunftsrisiken und schafft Anreize für langfristig erfolgreiche und damit nachhaltige Strategien. Drees & Sommer orientiert sich an den ESG-Regularien und unterstützt Kunden dabei, diese einzuführen und zu erfüllen.

WOFÜR STEHT ESG?

Die drei Buchstaben ESG stehen für „Environmental, Social, Governance“. Sie bezeichnen ein Wirtschaften, das neben dem ökonomischen Erfolg Verbesserungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Miteinander und Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) anstrebt. Bei Beachtung von ESG-Prinzipien entstehen Industrie- und Finanzprodukte am Markt, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

Im Rahmen des EU Green Deal werden die Anforderungen sowohl an die Geschäftsmodelle und Produkte als auch an die nachhaltige Berichterstattung festgelegt. Ziel ist es, diese als Chance für eine nachhaltig gestaltete Zukunft zu begreifen – und das unternehmerische Handeln entsprechend darauf auszurichten. Bislang haben Akteure vor allem ökonomische Kategorien einer systematischen Chancen- und Risikoabwägung unterzogen. Dazu gehörten etwa die Kapitalausstattung oder der Marktwert von Unternehmen. Bereits jetzt gerät jedoch auch die Nachhaltigkeit mit ESG-Prinzipien in den Fokus.

2050
will die EU als erster Kontinent klima-neutral sein.​
>1 Billion
Euro
soll der Investitionsplan für den EU Green Deal bis 2030 mobilisieren.​
93%
der europäischen Investoren
berücksichtigen ESG-Themen in ihrem Investmentansatz.

WARUM IST ESG FÜR IHR UNTERNEHMEN RELEVANT?

  • Nachhaltigkeitskriterien werden zunehmend als unternehmerische Pflicht und nicht nur als Kür angesehen
  • Stichwort Divestment: Investoren und Stakeholder bewerten Ihre Anlagen nach ESG-Kriterien. Werden diese erfüllt, bietet dies heute Chancen – eine Nicht-Erfüllung wird zukünftig zum finanziellen Risiko
  • Ihre Kunden und Geschäftspartner erwarten Transparenz und Offenlegung, die Nachfrage nach echten umwelt- und sozialverträglichen Produkten steigt kontinuierlich an
  • Gebäude und Infrastrukturen hinterlassen den größten ökologischen Fußabdruck. Aus Investorensicht sind Immobilien als langfristige Anlageklasse besonders stark dem Risiko eines hohen Vermögensverlustes ausgesetzt – und drohen, Stranded Assets zu werden
  • Mittel- bis langfristig werden nachhaltige Geschäftsmodelle den Markt beherrschen, eine Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielsetzungen bringt entscheidende Wettbewerbsvorteile

WELCHE ESG-STRATEGIE VERFOLGEN SIE?

Compliance-orientiert

In der Folge des Pariser Klimaabkommens und des EU Green Deals sind zahlreiche, teils komplexe und weitreichende Regularien für unterschiedliche Marktteilnehmer entstanden. Um auch in Zukunft gesetzeskonform und compliant zu agieren und die von der EU geforderten ESG-Kriterien zu erfüllen, ist es wichtig, einen Überblick über die Nachhaltigkeitssysteme zu behalten. Darüber hinaus geht es darum, mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und mit geeigneten Tools und Strategien handeln zu können. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg.

Zukunfts-orientiert

Eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erfordert angepasste oder neue Geschäftsmodelle. Gleichzeitig ergeben sich daraus große Chancen. Mit unserer zukunftsweisenden Beratung wagen wir mit Ihnen den Rundumblick und begleiten Sie vom Quick-Check über die Strategieentwicklung und -umsetzung bis zum Reporting auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit.

Egal ob es um die gesetzeskonforme Berichtslegung oder die Positionierung und Etablierung als nachhaltiger Vorreiter in Ihrer Branche geht, wir bieten die passgenaue Lösung an.

Zu unseren Lösungen

WELCHEM SEKTOR GEHÖRT IHR UNTERNEHMEN AN?

Die folgenden Sektoren der EU-Taxonomie bilden diejenigen wirtschaftlichen Aktivitäten ab, die im Rahmen der EU-Taxonomie für 80 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich sind.

Der Gebäudesektor ist der größte Energieverbraucher in der EU. Er ist für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Wie kann der Bausektor auf einen Null-Emissionspfad gelangen?

Der Verkehrssektor verbraucht ein Drittel  der gesamten Energie in der EU, ein Großteil hiervon aus fossilen Energieträgern insbesondere Öl, und verursacht über 25 Prozent der CO2-Emissionen. Wie kann die Mobilität in Zukunft emissionsfrei und klimafreundlich werden?

Das verarbeitende Gewerbe ist der zweitgrößte Verursacher von CO2-Emissionen. Welchen Beitrag kann die Industrie leisten, um das Ziel einer Circular Economy zu erreichen?

Der Energiesektor verursacht über 25 Prozent der Treibhausgas-Emissionen und ist Rückgrat der anderen Sektoren. Wie kann die Energiewende auf den „Path to Zero" gelingen?

Der Green Deal strebt die Umlenkung der Kapitalströme in Richtung Nachhaltigkeit an. Nur damit kann die Bewältigung der Klimakrise gelinge. Durch die daraus entstandene EU-Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet ihre Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen offenzulegen. Wie kann der hochdynamische Finanzsektor dies bewältigen und zukunftsfit ausgerichtet werden?

Die Digitalisierung bietet ein enormes Potenzial, um den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu erleichtern. Die Schlüsselrolle des Technologiesektors als Enabler wurde noch nicht erschöpfend genutzt. Die Branche bietet eine Vielzahl spezifischer Ansatzpunkte, angefangen mit dem Energiebedarf von Cloud-Diensten über stark globalisierte Lieferketten bis hin zum Einsatz kritischer Rohstoffe bei der Chipproduktion. 

WIE SIEHT DER WEG BIS 2050 AUS?

Wohin führt der „Pfad 2050"? Hier können Sie sich darüber informieren, welche Richtlinien und Gesetze aktuell gelten – und welche Anforderungen in Zukunft auf Sie zukommen.

Überblick ESG-Regularien

WELCHE RICHTLINIEN UND GESETZE BETREFFEN SIE?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht relevanter ESG-Regularien:​

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive – Offenlegungspflichten für Nicht-Finanzmarktteilnehmer)​
  • EU-Taxonomie​
  • SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation – Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer)

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt ein grundlegendes Update der EU-Richtlinie zur CSR Berichterstattung (NFRD – Non-Financial Reporting Directive) dar. Nachhaltigkeit soll damit in der Berichterstattung integral behandelt und finanziellen Themen schrittweise gleichgestellt werden.

Zentrales Instrument der CSRD ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven betrachtet werden. Einerseits müssen Unternehmen im Rahmen der Impact-Bewertung untersuchen, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt hat bzw. haben könnte. Andererseits ist zu analysieren, inwiefern sich Nachhaltigkeitsaspekte wie beispielsweise der Klimawandel finanziell auf Unternehmen auswirken könnten. Über die als wesentlich identifizierten Themen müssen Unternehmen jährlich nach den Vorgaben des European Sustainability Reporting Standard (ESRS) berichten.

Die CSRD gilt derzeit für Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Auch börsennotierte Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Größe nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen. Nicht-europäische Unternehmen, die bestimmte Umsatzschwellen in der EU überschreiten, sind ebenfalls verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen.​​

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission ein neues Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Bei Verabschiedung durch das Europäische Parlament könnte der Kreis der berichterstattenden Unternehmen künftig etwas eingeschränkt werden. Eine Gesetzesanpassung ist entsprechend für 2025 vorgesehen.

Seit Januar 2025 unterliegen alle Unternehmen, die bereits zur Berichterstattung nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet waren, für das Geschäftsjahr 2024 den Vorgaben der CSRD. Unternehmen, die die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreiten, müssen ab dem 1. Januar 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichten, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Schwellenwerte nicht erreichen, ab 2027 für 2026.​​

Sollte das von der EU im Februar 2025 vorgelegte Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet werden, könnte sich die Berichtspflicht für die ab 2026/2027 berichtspflichtigen Unternehmen um zwei Jahre verschieben.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie stellt ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten dar. Die Verordnung legt Kriterien fest, anhand derer Unternehmen ihre Aktivitäten hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit messen und bewerten können.

Die EU-Taxonomie gilt branchen- und sektorübergreifend für alle zentralen Markt -und Wirtschaftsakteure.​

Im Rahmen der Berichtspflicht betrifft die EU-Taxonomie-Verordnung neben Finanzmarktteilnehmern wie Banken und Versicherungen vor allem große Unternehmen. Künftig wird sie auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, gelten. ​

Zusätzlich betrifft die EU-Taxonomie auch Institutionen und EU-Mitgliedsländer.

Alle Finanzmarktteilnehmer müssen seit 2022 jährlich via der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) berichten.​

Die CSRD hingegen legt die Berichtspflichten für Nicht-Finanzmarktteilnehmer fest, die ebenfalls nach der EU-Taxonomie berichten müssen. Große, börsennotierte Unternehmen sind ab 2025 (für das Geschäftsjahr 2024) berichtspflichtig. Die zweite Welle mit großen Unternehmen (> 500 Mitarbeitende) ist ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) geplant.​

Analog zur CSRD könnte das von der EU im Februar 2025 vorgelegte Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinern und die Frist um zwei Jahre verschieben.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, „Offenlegungsverordnung“) ist eine EU-Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen. Sie enthält zahlreiche produkt- oder unternehmensbezogene Transparenzvorschriften und Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen. 

Die SFDR differenziert danach, ob ein Finanzprodukt lediglich Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt (Art. 6 SFDR), nachhaltige Merkmale aufweist bzw. fördert (Art. 8 SFDR – „light green“) oder ob mit dem Produkt eine nachhaltige Investition, also ein eindeutig nachhaltiges Anlageziel angestrebt wird (Art. 9 SFDR – „dark green“).

Die SFDR richtet sich an Finanzmarktteilnehmer sowie an Finanzberater. Finanzberater sind demnach auch Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und AIFM/OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die Anlageberatung anbieten.

Die SFDR ist aus dem Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums hervorgegangen, der im März 2018 von der Europäischen Kommission initiiert wurde. Verkündet wurde die Sustainable Finance Disclosure Regulation am 9.Dezember 2019. Mit Ausnahmen gilt sie seit dem 10. März 2021. Die SFDR Level-1-Anforderungen werden durch detailliertere Level-2-Anforderungen („SFDR RTS“) ergänzt und sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die jährliche Berichtspflicht ist am 10. März 2021 in Kraft getreten.

Wie setzen wir ESG bei uns um?

Auf dem Weg zur Beneficial Company

UNSER ZIEL: BENEFICIAL COMPANY

Wir fangen bei uns selbst an. Nachhaltigkeit ist Teil unserer DNA: Auf dem Weg zur Beneficial Company geben wir der Umwelt mehr zurück als wir durch unsere unternehmerische Tätigkeit verbrauchen.

Mehr erfahren

WAS SIND DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE?

„Environmental, Social, Governance“ – kurz ESG – steht für eine ganzheitliche Wirtschaftspraxis. In ihr werden über ökonomische Größen hinaus die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt, auf das Miteinander der Menschen und auf die Unternehmensführung gemessen und bewertet. Dadurch minimiert ESG Zukunftsrisiken und schafft Anreize für langfristig erfolgreiche Strategien. Drees & Sommer orientiert sich an den ESG-Regularien und unterstützt Kunden dabei, diese einzuführen und zu erfüllen.

Der Ende 2019 von der Europäischen Union vorgelegte EU Green Deal setzt sich zum Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dafür sind Maßnahmen wie der Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Produktion und strenge Umweltvorgaben nötig. Er betrifft Unternehmen, öffentliche Institutionen und Bürger gleichermaßen, da alle Sektoren zur Reduzierung von Emissionen und zum Schutz der Umwelt beitragen müssen.

Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für die ökologischen und sozialen Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten. Damit kann jedes Unternehmen seinen ‚ökologischen und sozialen Impact‘ an verbindlichen Prüfkriterien messen und bewerten bzw. diesen im weiteren Verlauf optimieren.

Insbesondere für die Finanzierung von Immobilienvorhaben spielt die EU-Taxonomie schon heute eine wichtige Rolle, etwa bei Green Bonds. Grund: Investoren können auf diese Weise zukunftsfähige Projekte und Assets erkennen und Risiken besser einschätzen. Insofern beabsichtigt die EU-Taxonomie auch, Kapitalströme hin zu nachhaltigeren Investments zu lenken.

Hintergrund der EU-Taxonomie ist das Pariser Klimaabkommen von 2015 und – in der Folge – der EU Green Deal, welche die Begrenzung der Erderwärmung auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius zum Ziel haben.

Der Ausdruck bezeichnet übergeordnet eine Finanzwirtschaft, welche die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft durch den Hebel der Kapitalinvestments anstößt und steuert. Im engeren Sinne fallen darunter einzelne Finanzprodukte, die auf soziale und ökologische Effekte abzielen.

Zum gesamten Glossar

Melden Sie sich bei uns!

Wir freuen uns auf Sie.

SUBJECT_1