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ESG-Beratung-und-Management

„Environmental, Social, Governance“ – kurz ESG – steht für eine ganzheitliche Wirtschaftspraxis. Diese misst und bewertet über ökonomische Größen hinaus die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt, auf das Miteinander der Menschen und auf die Unternehmensführung. Dadurch minimiert ESG Zukunftsrisiken und schafft Anreize für langfristig erfolgreiche und damit nachhaltige Strategien. Drees & Sommer orientiert sich an den ESG-Regularien und unterstützt Kunden dabei, diese einzuführen und zu erfüllen.

WOFÜR STEHT ESG?

Die drei Buchstaben ESG stehen für „Environmental, Social, Governance“. Sie bezeichnen ein Wirtschaften, das neben dem ökonomischen Erfolg Verbesserungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Miteinander und Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) anstrebt. Bei Beachtung von ESG-Prinzipien entstehen Industrie- und Finanzprodukte am Markt, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

In den vergangenen Monaten und Jahren wurden viele Regularien und Instrumente veröffentlicht, die konkrete Kriterien und Indikatoren enthielten. Damit lassen sich Entwicklungen in den drei Bereichen E, S und G messen und vergleichen. Ziel ist es, diese als Chance für eine nachhaltig gestaltete Zukunft zu begreifen – und das unternehmerische Handeln entsprechend darauf auszurichten. Bislang haben Akteure vor allem ökonomische Kategorien einer systematischen Chancen- und Risikoabwägung unterzogen. Dazu gehörten etwa die Kapitalausstattung oder der Marktwert von Unternehmen. Künftig gerät jedoch die Nachhaltigkeit mit ESG-Prinzipien in den Fokus.

> 600
Seiten
stark ist der Bericht der technischen Expertengruppe (TEG) der EU-Taxonomie
85 %
der DAX-Unternehmen
richten sich an den GRI Standards als Rahmenwerk für ihren Nachhaltigkeitsbericht aus
49.000
Unternehmen
wären von der neuen CSR-Richtlinie der EU (CSRD) betroffen

WARUM IST ESG FÜR IHR UNTERNEHMEN RELEVANT?

  • Nachhaltigkeitskriterien werden zunehmend als unternehmerische Pflicht und nicht nur als Kür angesehen
  • Stichwort Divestment: Investoren und Stakeholder bewerten Ihre Anlagen nach ESG-Kriterien. Werden diese erfüllt, bietet dies heute Chancen – eine Nicht-Erfüllung wird zukünftig zum finanziellen Risiko
  • Ihre Kunden und Geschäftspartner erwarten Transparenz und Offenlegung, die Nachfrage nach echten umwelt- und sozialverträglichen Produkten steigt kontinuierlich an
  • Gebäude und Infrastrukturen hinterlassen den größten ökologischen Fußabdruck. Aus Investorensicht sind Immobilien als langfristige Anlageklasse besonders stark dem Risiko eines hohen Vermögensverlustes ausgesetzt – und drohen, Stranded Assets zu werden
  • Mittel- bis langfristig werden nachhaltige Geschäftsmodelle den Markt beherrschen, eine Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielsetzungen bringt entscheidende Wettbewerbsvorteile

WELCHE ESG-STRATEGIE VERFOLGEN SIE?

Compliance-orientiert

In der Folge des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 (SDGs) sind zahlreiche, teils komplexe und weitreichende Regularien für unterschiedliche Marktteilnehmer entstanden. Um auch in Zukunft gesetzeskonform und compliant zu agieren und die von der EU geforderten ESG-Kriterien zu erfüllen, ist es wichtig, einen Überblick über die Nachhaltigkeitssysteme zu behalten. Darüber hinaus geht es darum, mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und mit geeigneten Tools und Strategien handeln zu können. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg.

Zukunfts-orientiert

Der Megatrend Nachhaltigkeit erfordert angepasste oder neue Geschäftsmodelle. Gleichzeitig ergeben sich daraus große Chancen. Mit unserer zukunftsweisenden Beratung wagen wir mit Ihnen den Rundumblick und begleiten Sie vom Quick-Check über die Strategieentwicklung und -Umsetzung bis zum Reporting auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit.

Egal ob es um die gesetzeskonforme Berichtslegung oder die Positionierung und Etablierung als nachhaltiger Vorreiter in Ihrer Branche geht, wir bieten die passgenaue Lösung an.

Zu unseren Lösungen

WELCHEM SEKTOR GEHÖRT IHR UNTERNEHMEN AN?

Die folgenden Sektoren der EU-Taxonomie bilden diejenigen wirtschaftlichen Aktivitäten ab, die im Rahmen der EU-Taxonomie für 80 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich sind.

Der Gebäudesektor ist der größte Energieverbraucher in der EU. Er ist für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Wie kann der Bausektor auf einen Null-Emissionspfad gelangen?

Der Verkehrssektor verbraucht ein Drittel  der gesamten Energie in der EU, ein Großteil hiervon aus fossilen Energieträgern insbesondere Öl, und verursacht über 25 Prozent der CO2-Emissionen. Wie kann die Mobilität in Zukunft emissionsfrei und klimafreundlich werden?

Das verarbeitende Gewerbe ist der zweitgrößte Verursacher von CO2-Emissionen. Welchen Beitrag kann die Industrie leisten, um das Ziel einer Circular Economy zu erreichen?

Der Energiesektor verursacht über 25 Prozent der Treibhausgas-Emissionen und ist Rückgrat der anderen Sektoren. Wie kann die Energiewende auf den „Path to Zero" gelingen?

Der Green Deal strebt die Umlenkung der Kapitalströme in Richtung Nachhaltigkeit an. Nur damit kann die Bewältigung der Klimakrise gelinge. Durch die daraus entstandene EU-Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet ihre Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen offenzulegen. Wie kann der hochdynamische Finanzsektor dies bewältigen und zukunftsfit ausgerichtet werden?

Die Digitalisierung bietet ein enormes Potenzial, um den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu erleichtern. Die Schlüsselrolle des Technologiesektors als Enabler wurde noch nicht erschöpfend genutzt. Die Branche bietet eine Vielzahl spezifischer Ansatzpunkte, angefangen mit dem Energiebedarf von Cloud-Diensten über stark globalisierte Lieferketten bis hin zum Einsatz kritischer Rohstoffe bei der Chipproduktion. 

WIE SIEHT DER WEG BIS 2050 AUS?

Wohin führt der „Pfad 2050"? Hier können Sie sich darüber informieren, welche Richtlinien und Gesetze aktuell gelten – und welche Anforderungen in Zukunft auf Sie zukommen.

Überblick ESG-Regularien

WELCHE RICHTLINIEN UND GESETZE BETREFFEN SIE?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der relevanten ESG-Regularien:

  • EU-Taxonomie
  • SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation – Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer)
  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive – Offenlegungspflichten für Nicht-Finanzmarktteilnehmer)

Die Angaben beschränken sich auf eine Auswahl der jeweils zentralen Aspekte. 

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Instrument zur Unterstützung des Übergangs in eine CO2-arme, belastbare und ressourceneffiziente Wirtschaft.

Als zentrales System zur Klassifikation und als Kriterienkatalog für nachhaltige Aktivitäten soll sie ein einheitliches Verständnis ermöglichen und zur Vermeidung von Greenwashing beitragen. Außerdem erlaubt die EU-Taxonomie eine Einstufung, wann ein Projekt, ein Gebäude, oder eine wirtschaftliche Aktivität als „nachhaltig“ gilt und als „nachhaltigen Finanzierung“ klassifiziert werden darf.

Die EU-Taxonomie ist somit eine „Übersetzung“ der Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris und der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN.

Die EU-Taxonomie gilt branchen- und sektorübergreifend für alle zentralen Markt -und Wirtschaftsakteure.

Neben Finanzmarktteilnehmern wie zum Beispiel Banken und Versicherungen betrifft die EU-Taxonomie vor allem öffentlichkeitswirksame Firmen und Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Unternehmen, die gemäß der NFRD eine nicht-finanzielle Berichterstattung vorlegen müssen, sind dabei eingeschlossen.

Zusätzlich betrifft die EU-Taxonomie auch Institutionen und EU-Mitgliedsländer.

Es ist vorgesehen, dass für die zwei Hauptziele der EU-Taxonomie, die „Vermeidung des Klimawandels“ (climate change mitigation) und die „Anpassung an den Klimawandel“ (climate change adaptation), die Berichtspflichten und Informationsoffenlegung für das Finanz-/Geschäftsjahr 2021 bis spätestens zum Jahr 2022 erfolgt sein muss.

Bis 2023 sollen dann die Berichtspflichten und die Informationsoffenlegung für das Finanz-/Geschäftsjahr 2022 für alle sechs Hauptziele der EU-Taxonomie gelten.

Die Expertengruppe „Technical Expert Group“ hat ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für technische Bewertungskriterien bereits im März 2020 vorgelegt.
Am 6. Juni 2021 wurde der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie offiziell vorgestellt.
Vorgesehen ist, dass die betroffenen Akteure jährlich im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung gemäß „EU guidance corporate disclosures“ und „OECD Due Diligence for Responsible Business Conduct“ berichten,

  • wie groß der prozentuale Anteil des Umsatzes der Unternehmungen/Projektaktivitäten ist und welcher die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie erfüllt,
  • welche Investitions- (CAPEX) bzw. Betriebsausgaben (OPEX) der Unternehmungen/Projektaktivitäten die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie erfüllen.

Die jährliche Berichterstattung über die Projektaktivitäten sollen Unternehmen und Organisationen öffentlich zugänglich machen – beispielsweise über die Unternehmenswebsite oder die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, „Offenlegungsverordnung“) ist eine EU-Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen. Sie enthält zahlreiche produkt- oder unternehmensbezogene Transparenzvorschriften und Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen. 

Die SFDR differenziert danach, ob ein Finanzprodukt lediglich Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt (Art. 6 SFDR), nachhaltige Merkmale aufweist bzw. fördert (Art. 8 SFDR – „light green“) oder ob mit dem Produkt eine nachhaltige Investition, also ein eindeutig nachhaltiges Anlageziel angestrebt wird (Art. 9 SFDR – „dark green“).

Die SFDR richtet sich an Finanzmarktteilnehmer sowie an Finanzberater. Finanzberater sind demnach auch Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und AIFM/OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die Anlageberatung anbieten.

Die SFDR ist aus dem Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums hervorgegangen, der im März 2018 von der Europäischen Kommission initiiert wurde. Verkündet wurde die Sustainable Finance Disclosure Regulation am 9.Dezember 2019. Mit Ausnahmen gilt sie seit dem 10. März 2021. Die SFDR Level-1-Anforderungen werden durch detailliertere Level-2-Anforderungen („SFDR RTS“) ergänzt und sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Den ersten regulatorischen Impuls setzt die EU hier – wie so häufig – bei der Transparenz. So verpflichtet die am 10. März 2021 in Kraft getretene SFDR Finanzmarktteilnehmer sogar bei Strategien ohne ESG-Anspruch dazu, Kunden zu informieren, welche Nachhaltigkeitsrisiken bei den Anlageentscheidungen berücksichtigt werden und welche Folgen diese Risiken für die finanziellen Ergebnisse haben können (Art. 6). 

Über Produkte, die unter Artikel 8 oder 9 fallen, müssen Akteure deutlich ausführlicher berichten. Darunter fallen Aspekte, wie die Investmentstrategie ESG-Eigenschaften oder Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt, Details zu den ESG-Ziel(en) und eine Aufstellung der unterschiedlichen sowie die Erfassung und mögliche Verhinderung negativer Auswirkungen. Hinzu kommt ein Überblick über die anwendbaren Nachhaltigkeitsindikatoren.

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt ein grundlegendes Update der EU-Richtlinie zur CSR Berichterstattung (NFRD – Non-Financial Reporting Directive) dar. Nachhaltigkeit soll damit in der Berichterstattung integral behandelt und finanziellen Themen schrittweise gleichgestellt werden.

Die EU-Kommission schlägt mehrere Änderungen für die bisherige Praxis der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit vor. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Unternehmen Angaben zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie, zu gesellschaftlichen Aspekten (z.B. Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen) und zu Governance-Aspekten (z.B. Ethik, Kultur, Kontroll- und Risikomanagementsysteme) machen müssen.

Der derzeitige Richtlinien-Vorschlag zielt auf eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen ab. Damit wären alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, betroffen.

Die zweite Schwelle für große Unternehmen liegt weiterhin bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro. Außerdem sind auch alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (ab dem 1. Januar 2026), betroffen. 

Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die CSRD-Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Nach dem aktuellen Zeitplan sollen die Vorgaben ab dem 1. Januar 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Damit müssten Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 beginnen, entsprechende Daten und Informationen zu erheben. 

Im Gegensatz zu bisher gültigem Recht sollen Organisationen nicht mehr wählen können, wo sie die Informationen veröffentlichen. Stattdessen sollen die geforderten Angaben zukünftig im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten sein. Dieser soll spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende erscheinen. Des Weiteren soll die Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format erfolgen, um die Kompatibilität mit dem von der EU noch zu entwickelndem „European Single Access Point“ herzustellen.

Der derzeitige Vorschlag der EU enthält auch eine Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Zu prüfen sind die Übereinstimmung der Angaben mit den Berichterstattungsstandards, der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Ermittlung der berichteten Informationen und die Kennzeichnung nach den Anforderungen des elektronischen Reporting-Formats inklusive der Indikatoren gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Eine Ausweiterung der Prüfung auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) im Lauf der Zeit gilt gegenwärtig als wahrscheinlich.

Wie setzen wir ESG bei uns um?

Auf dem Weg zur Beneficial Company

UNSER ZIEL: BENEFICIAL COMPANY

Wir fangen bei uns selbst an. Nachhaltigkeit ist Teil unserer DNA: Auf dem Weg zur Beneficial Company geben wir der Umwelt mehr zurück als wir durch unsere unternehmerische Tätigkeit verbrauchen.

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WAS SIND DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE?

„Environmental, Social, Governance“ – kurz ESG – steht für eine ganzheitliche Wirtschaftspraxis. In ihr werden über ökonomische Größen hinaus die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt, auf das Miteinander der Menschen und auf die Unternehmensführung gemessen und bewertet. Dadurch minimiert ESG Zukunftsrisiken und schafft Anreize für langfristig erfolgreiche Strategien. Drees & Sommer orientiert sich an den ESG-Regularien und unterstützt Kunden dabei, diese einzuführen und zu erfüllen.

Der Ende 2019 von der Europäischen Union präsentierte EU Green Deal gibt das Ziel vor, dass Europa bis als erster Kontinent klimaneutral wird. Notwendig für diese Transformation ist ein nachhaltiger ökologischer Wandel. Er betrifft die Sektoren Energie, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft.

Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für die ökologischen und sozialen Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten. Damit kann jedes Unternehmen seinen ‚ökologischen und sozialen Impact‘ an verbindlichen Prüfkriterien messen und bewerten bzw. diesen im weiteren Verlauf optimieren.

Insbesondere für die Finanzierung von Immobilienvorhaben spielt die EU-Taxonomie schon heute eine wichtige Rolle, etwa bei Green Bonds. Grund: Investoren können auf diese Weise zukunftsfähige Projekte und Assets erkennen und Risiken besser einschätzen. Insofern beabsichtigt die EU-Taxonomie auch, Kapitalströme hin zu nachhaltigeren Investments zu lenken.

Hintergrund der EU-Taxonomie ist das Pariser Klimaabkommen von 2015 und – in der Folge – der EU Green Deal, welche die Begrenzung der Erderwärmung auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius zum Ziel haben.

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